Der Wohngebäudeeigentümer kann bei einem in der Wohngebäudeversicherung versicherten Wasserschaden die zu beauftragende Sanierungsfirma selbst bestimmen. Die Wohngebäudeversicherung kann nicht auf einem bestimmten Sanierungsunternehmen bestehen (OLG Schleswig, Urteil vom 19.07.2011, Az: 6 U 70/10).