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eBay-Auktion – vorzeitige Beendigung der Auktion bei Sachmangel

Wird der bei dem Internetauktionshaus eBay angebotene Artikel nach dem Einstellen beschädigt, z.B. aufgrund der Unachtsamkeit des Verkäufers beim Staubwischen, so kann der Verkäufer die eBay-Auktion vorzeitig beenden, ohne das ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt (Amtsgericht Krefeld, Urteil vom 07.06.2013, Az.: 5 C 352/12). Das Amtsgericht Krefeld hat im vorliegenden Fall nicht thematisiert, ob der Verkäufer die Beschädigung des angebotenen Artikels zu vertreten hatte. Nach Auffassung des LG Bonn (Urteil vom 05.06.2012, Az. 18 O 314/11) ist ein Rücktritt ohne Schadensersatzpflicht des Verkäufers von einer eBay-Auktion nur dann möglich, wenn der Verkäufer die Beschädigung des angebotenen Artikels nicht zu vertreten hat. Zu einer vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion ist ein Verkäufer ebenfalls berechtigt, wenn ihm der angebotene Artikel gestohlen wird (BGH, Urteil vom 08.06.2011, Az. VIII ZR 305/10).

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