Verkehrsvergehen in anderen EU-Staaten werden noch nicht grenzüberschreitend verfolgt!
Am 09.12.2008 konnten sich die Verkehrsminister der einzelnen EU-Staaten nicht auf einen Vorschlag der EU-Kommission einigen. Der Vorschlag sieht vor, dass Delikte wie Alkohol im Straßenverkehr, Rotlichtverstöße sowie Fahren ohne Sicherheitsgurt auch über die EU-Grenzen hinweg wirksam bestraft werden können.