Skip to content

Weihnachtsgeld – Anspruch des Arbeitnehmers

Zahlt ein Arbeitgeber über mehrere Jahre (mindestens 3 Jahre) hinweg Weihnachtsgeld an seine Arbeitnehmer, so entsteht diesbezüglich eine betriebliche Übung. Diese betriebliche Übung gilt selbst dann, wenn im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart worden ist, dass die Zahlung von Gratifikationen freiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung erfolgt (BAG, Urteil vom 08.12.2010, Az: 10 AZR 671/09). Will ein Arbeitgeber einen Freiwilligkeitsvorbehalt hinsichtlich der Zahlung von Gratifikationen mit seinen Arbeitnehmern in den Arbeitsverträgen vereinbaren, muss diese Klausel eindeutig sein und darf keinen Raum für Auslegungen lassen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen

Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um Ihr gutes Recht geht.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Urteile und Beiträge

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!