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Schlaganfall – Pflegepersonal muss nach Patienten schauen

Das Pflegepersonal in Pflegeeinrichtungen/Kliniken muss sich um die zu betreuenden Patienten kümmern. Erleidet ein Patient einen Schaden, weil das Pflegepersonal nicht nach ihm schaut, haftet die Pflegeeinrichtung (Klinik) auf Schadensersatz- und Schmerzensgeld (LG Osnabrück, Urteil vom 26.01.2011, Az: 2 O 2278/08).

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