Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.01.2009, Az.: VIII ZR 07/08 kann der Vermieter im Rahmen einer Altbausanierung einen (Wohnraum-) Mietvertrag kündigen, wenn sich die Sanierung des Wohnhauses im Hinblick auf die geringe Restnutzungsdauer für unwirtschaftlich erweist und ein geplanter Abriss mit anschließender Neuerrichtung einer (Eigentums-) Wohnanlage eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks gemäß § 573 Abs.2 Nr.3 BGB darstellt.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs wäre es dem Vermieter bei einer Fortsetzung der Mietverhältnisse nicht möglich, das stark sanierungsbedürftige Haus umfassend zu sanieren. Es bliebe lediglich die Möglichkeit einer Minimalsanierung, welche dem Vermieter nicht zumutbar ist.