Ein Arbeitgeber der einen Arbeitnehmer über mehrere Monate ohne dessen Wissen dauerhaft per Video überwacht, verletzt dessen Persönlichkeitsrechte in elementarem Maße. Dem Arbeitnehmer steht aus diesem Grunde gegenüber dem Arbeitgeber ein Schadensersatzanspruch zu. Im vorliegenden Fall mußte der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer einen Betrag in Höhe von 7.000 Euro zahlen (LAG Hessen, Urteil vom 25.10.2010, Az: 7 Sa 1586/09).
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