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Arbeitsvertrag – Arbeitnehmer müssen Sonntagsarbeit leisten

Ist in einem Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt, dass keine Pflicht zur Sonntagsarbeit besteht, so kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts betriebliche Sonntagsarbeit oder Feiertagsarbeit anordnen (vgl. LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.7.2008, Az.: 9 Sa 20/08). Der Arbeitnehmer kann sich in diesen Fällen auch nicht darauf berufen, dass im Arbeitsvertrag nicht vereinbart sei, dass er Sonn- und Feiertags nicht arbeiten müsse.

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