Nimmt ein Arbeitnehmer systematische Manipulationen von Arbeitszeiterfassungsdaten vor, so stellt dies eine schwerwiegende Arbeitsvertragsverletzung dar, die den Arbeitgeber dazu berechtigt das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos zu kündigen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.03.2011, Az: 2 Sa 533/10). Geringe Manipulationen (im Fall 1 Minute) rechtfertigen hingegen keine fristlose Kündigung.
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