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Bandscheibenvorfall als Arbeitsunfall

Die Anerkennung eines Bandscheibenvorfalls als Arbeitsunfall ist äußerst schwierig. Nach einem Urteil des SG Düsseldorf kann ein Bandscheibenunfall als Arbeitsunfall nur dann anerkannt werden, wenn bei der Verletzung der Wirbelkörper selbst oder zumindest die den maßgeblichen Ab­schnitt der Wirbelsäule beglei­tendem Muskel- und Bandstrukturen verletzt worden sind – sog. „traumatisch bedingter Bandscheibenvorfall“ (SG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2009, Az.: S 1 U 4/08).

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