Die Anerkennung eines Bandscheibenvorfalls als Arbeitsunfall ist äußerst schwierig. Nach einem Urteil des SG Düsseldorf kann ein Bandscheibenunfall als Arbeitsunfall nur dann anerkannt werden, wenn bei der Verletzung der Wirbelkörper selbst oder zumindest die den maßgeblichen Abschnitt der Wirbelsäule begleitendem Muskel- und Bandstrukturen verletzt worden sind – sog. „traumatisch bedingter Bandscheibenvorfall“ (SG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2009, Az.: S 1 U 4/08).
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