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Berechnung des unpfändbaren Nettoeinkommens

Auf der Internetseite der Justiz NRW kann man sein unpfändbares Nettoeinkommen gemäß der ab dem 01.07.2011 geltenden Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO einfach berechnen lassen:

http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/freibetrag/index.php

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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