Kinder sind nicht dazu verpflichtet, die Bestattungskosten ihres verstorbenen Vaters zu tragen, wenn dieser die Mutter ermordet hat und die Kinder aus diesem Grunde keinen Kontakt mehr zu dem Vater unterhielten (VG Kassel, Urteil vom 25.06.2010, Az.: 6 K 422/2010.KS). Aufgrund des Verhaltens des Vaters war den Kindern die Bestattungskostenübernahme nicht zumutbar.