Will ein Mieter bei angemieteten Büroräumen wegen einer Überschreitung der Innenraumtemperatur von 26 Grad die Miete mindern, so muss er nach Auffassung des Kammergerichts Berlin hinsichtlich der Temperaturüberschreitungen genau Buch führen (Aufzählung von jedem Tag nebst Uhrzeit mit Innen- und Außentemperatur). Messungen an 10-12 Tagen im Monat reichen nicht aus, um der Darlegungs- und Beweislast des Mieters nachzukommen (KG, Urteil vom 05.03.2012, Az: 8 U 48/11).
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