Ein Mieter muss Umbaumaßnahmen seines Vermieters dulden, sofern diese aufgrund einer behördlichen Anordnung oder rechtlichen Verpflichtung vom Vermieter in der Wohnung des Mieters durchzuführen sind (Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.03.2009, Az.: VIII ZR 110/08). Eine entsprechende Duldungspflicht des Mieters ergibt sich nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs aus § 242 BGB (Treu und Glauben).
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