Recherchiert man in Zeitschriften, Büchern, Internet und sonstigen Medien nach interessanten auf den jeweils zu bearbeitenden Fall wohlmöglich passende Urteile, kommt es nicht selten vor, dass man derart kuriose Rechtsprechung findet, welche einen denken lässt: Ja wo leben wir denn?
Insbesondere verdeutlicht folgender Rechtsstreit, welche bei Gericht wohl für größte Erheiterung verursacht haben dürfte, dass es nichts gibt was es nicht gibt:
Einiger Urlauber erhoben Klage, da sich diese im Urlaub dadurch gestört fühlten, dass am Strand – man höre und staune – Einheimische (!) anzutreffen gewesen seien. Und die hätten zudem auch noch Lärm gemacht!
Tja lieber Leser, wie würden Sie entscheiden?
Reisemangel ja / nein ???
Einheimische sind selbstverständlich kein Reisemangel! Denn auch in Urlaubsorten gehört das Auftreten Einheimischer zum typischen Erscheinungsbild des Ortes, so dass ein Reisemangel ausscheidet. Die Klage wurde selbstverständlich abgewiesen.
Warum Leute wie diese Kläger überhaupt in den Urlaub fahren, ist absolut unverständlich. Wer der Meinung ist, Italien könnte so schön sein, wenn nur diese ganzen Italiener nicht wären, der sollte wohl besser gleich im jägerzaunbewehrten heimischen Gärtchen bleiben.