Wird ein EU-Führerschein nach einer Verkehrsstraftat in Deutschland im Ausland erworben, bevor der Führerscheininhaber in Deutschland rechtskräftig verurteilt wird und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erhält, so ist der EU-Führerschein in Deutschland anzuerkennen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12.03.2010, Az.: 11 CE 09.2712).
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