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EU-Führerschein und Fahren ohne Fahrerlaubnis

Nach der Auffassung des OLG Oldenburg macht sich ein Fahrzeugführer eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig, wenn ihm in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde, er daraufhin einen EU-Führerschein erwirbt, ohne seinen Wohnsitz in das EU-Ausland verlegt zu haben und sodann in Deutschland ein Fahrzeug führt (Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 06.04.2010, Az.: 1 Ss 25/10). Deutschland sei bei dieser Konstellation nicht dazu verpflichtet, den EU-Führerschein anzuerkennen.

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