Gemeinden müssen im Winter die bestehenden Friedhofswege nicht weiträumig um eine Grabstelle herum von Schnee und Eis befreien. Standen gestreute und vom Schnee gräumte Wege zur Grabstelle zur Verfügung, so muss ein Friedhofsbesucher diese benutzen. Benutzt er jedoch ungeräumte und ungestreute Wege und stützt er sodann, so trifft die jeweilige Gemeinde keine Verkehrssicherungspflichtverletzung und dem verletzten Friedhofsbesucher steht kein Schadensersatzanspruch zu (OLG Bamberg, Beschluss vom 07.04.2010, Az: 5 U 232/09).
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