Auch wer an einem Skikurs teilnimmt, muss die üblichen Rücksichtspflichten einhalten und ist notfalls verpflichtet, wenn er seine Fahrt nicht mehr beherrscht, durch einen Notsturz einen Zusammenstoß zu vermeiden. Wer an einem Skikurs teilnimmt muss Rücksicht auf die übrigen Skifahrer nehmen, er ist gegenüber diesen nicht privilegiert. Der vorausfahrende Skifahrer trägt kein Mitverschulden, wenn die hinter ihm fahrenden Schüler keine Rücksicht auf andere Skifahrer nehmen und es zu einem Zusammenstoß kommt (OLG München, Urteil vom 19.01.2011, Az: 20 U 4661/10).
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