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Himmelslaternen – neue Gesetzesvorgaben

Himmelslaternen dürfen seit dem 28.01.2010 in einem Umkreis von 1,5 km zu Flugplätzen und Flughäfen nicht mehr verwendet werden, da diese Piloten irritieren und ablenken können. Dies schreibt nunmehr die geänderte Luftverkehrs-Ordnung vor. In einigen Bundesländern sind Himmelslaternen nunmehr sogar ganz verboten. Beachten Sie daher bei der Benutzung der Himmelslaternen die gesetzlichen Vorgaben in Ihrem jeweiligen Bundesland.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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