Man kauft einen tiefergelegten Gebrauchtwagen bzw. stellt fest, dass das Fahrzeug tiefergelegt wurde. Was nun?
Bei dem Einbau von Sonderfahrwerksfedern muss für diese eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein entsprechendes Teilegutachten vorliegen. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten muss während des Betriebs des Fahrzeugs mitgeführt werden. Wird die Allgemeine Betriebserlaubnis oder das Teilegutachten nicht mitgeführt, so stellt dies eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar und das Fahrzeug könnte bei einer Polizeikontrolle von den Polizeibeamten stillgelegt werden.
Wann die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt ist gesetzlich in § 19 Straßenverkehrszulassungsordnung (= StVZO) normiert. Sollte für die im Fahrzeug verbauten Sonderfahrwerksfedern keine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein entsprechenden Teilegutachten vorhanden sein, so wäre eine Begutachtung und Einzelabnahme des Fahrzeugs nach § 21 StVZO mit Eintragung in die Zulassungsbescheinigung hinsichtlich der vorgenommenen Änderungen notwendig.
Sollte es für die im Fahrzeug verbauten Sonderfahrwerksfedern keine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten geben, so wäre die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Man darf mit diesem sodann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr fahren.
Ein weiteres Problem stellt sich versicherungsrechtlich dar. Sollte man in einen Verkehrsunfall verwickelt werden und sich später herausstellen, dass dieser Unfall (teilweise) auf die Fahrzeugänderung zurückzuführen ist, so kann die Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb des Versicherungsvertragsverhältnisses bis in Höhe von 5.000,00 € Regreß nehmen. Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung wäre sogar leistungsfrei!
Daher Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf!