Skip to content

Kauf eines tiefergelegten Gebrauchtwagens – Vorsicht!

Man kauft einen tiefergelegten Gebrauchtwagen bzw. stellt fest, dass das Fahrzeug tiefergelegt wurde. Was nun?

Bei dem Einbau von Sonderfahrwerksfedern muss für diese eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein entsprechendes Teilegutachten vorliegen. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten muss während des Betriebs des Fahrzeugs mitgeführt werden. Wird die Allgemeine Betriebserlaubnis oder das Teilegutachten nicht mitgeführt, so stellt dies eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar und das Fahrzeug könnte bei einer Polizeikontrolle von den Polizeibeamten stillgelegt werden.

Wann die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt ist gesetzlich in § 19 Straßenverkehrszulassungsordnung (= StVZO) normiert. Sollte für die im Fahrzeug verbauten Sonderfahrwerksfedern keine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein entsprechenden Teilegutachten vorhanden sein, so wäre eine Begutachtung und Einzelabnahme des Fahrzeugs nach § 21 StVZO mit Eintragung in die Zulassungsbescheinigung hinsichtlich der vorgenommenen Änderungen notwendig.

Sollte es für die im Fahrzeug verbauten Sonderfahrwerksfedern keine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten geben, so wäre die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Man darf mit diesem sodann nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr fahren.

Ein weiteres Problem stellt sich versicherungsrechtlich dar. Sollte man in einen Verkehrsunfall verwickelt werden und sich später herausstellen, dass dieser Unfall (teilweise) auf die Fahrzeugänderung zurückzuführen ist, so kann die Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb des Versicherungsvertragsverhältnisses bis in Höhe von 5.000,00 € Regreß nehmen. Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung wäre sogar leistungsfrei!

Daher Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf!

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen

Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um Ihr gutes Recht geht.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Urteile und Beiträge

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!