Skip to content

Mietvertrag – Kleinreparaturenklausel bei Abflussrohr

Grundsätzlich obliegt die Instandhaltung der Mietsache dem Vermieter als Eigentümer der Mietsache. In gewissen Konstellationen, etwa bei Kleinreparaturen, kann der Vermieter dem Mieter diese Instandhaltungspflicht per Mietvertrag auferlegen. Die formularmäßige Auferlegung kleinerer Instandhaltungsarbeiten bei angemessener betragsmäßiger Limitierung (Höchstsatz ist eine Summe von 200 EUR im Jahr oder 8 % der Jahresmiete) auf den Mieter ist im Mietvertrag möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kleinreparaturenkausel nur Bestandteile erfasst, deren Zustand und Lebensdauer vom häufigen Umgang des Mieters mit ihnen abhängen. Sinn hiervon ist es, den Mieter zu einem sorgfältigen Umgang mit der Mietsache anzuhalten. Ein Abflussrohr/Aufgussleitung unterliegen jedoch nicht dem direkten und häufigen Zugriff der Mieter, so dass eine Kleinreparaturenklausel auf diese keine Anwendung findet (AG Charlottenburg, Az: 212 C 65/11, Urteil vom 31.08.2011).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen

Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um Ihr gutes Recht geht.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Urteile und Beiträge

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!