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Passagier zu spät am Flughafen – muss Flugzeug nochmals die Türen öffnen?

 Verspätet sich ein Passagier und ist das „Boarding“ des Flugs bereits beendet und sind die Flugzeugtüren bereits geschlossen, so kann die Mitnahme des verspäteten Passagiers verweigert werden. Würde ein Anspruch der Passagiere auf Mitnahme bestehen, so würde es zu erheblichen Störungen des Flugverkehrs kommen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 01.10.2009, Az.: 16 U 18/08).

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