Ab dem 01.07.2013 erhöht sich der Pfändungsfreibetrag für Arbeitseinkommen. Der monatlich unpfändbare Betrag für Personen, die keine Unterhaltspflichten haben, steigt von 1.028,89 Euro auf 1.045,04 Euro. Bei bestehenden Unterhaltspflichten erhöht sich dieser monatliche Betrag um weitere 393,30 Euro (bisher: 387,22 Euro) bei dem Bestehen einer Unterhaltspflicht gegenüber einer weiteren Person. Bestehen Unterhaltspflichten gegenüber weiteren Personen, so erhöht sich der monatlich unpfändbare Betrag jeweils um weitere 219,12 Euro (bisher 215,73 Euro) für die zweite bis zur fünften Person.
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