Erleidet man durch einen unverschuldeten Verkehrsunfalls ein HWS-Schleudertrauma, eine ISG-Blockade sowie eine Beeinträchtigung der Lendenwirbelsäule mit starken Kopf-, Schulter und Nackenschmerzen die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen und muss man sich aufgrund dieser Verletzungen in längere ärztliche und krankentherapeutische Behandlung begeben, so ist nach Auffassung des Amtsgerichts München ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000,00 Euro für die erlittenen Verletzungen angemessen (AG München, Urteil vom 29.01.2013, Az.: 332 C 21014/12).
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