Psychotische Krankheitserscheinungen, die sich in einem massiven Stalking-Verhalten gegenüber Frauen äußern, können die Annahme rechtfertigen, dass beim Betroffenen die Voraussetzungen zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen nicht (mehr) gegeben sind. Dem Betroffenen kann in diesen Fällen die Fahrerlaubnis entzogen werden (Verwaltungsgericht Münster, Az.: 10 K 3093/12, Urteil vom 08.07.2013).
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