Wer sein Nettoeinkommen durch eine rechtswidrige Abrechnung seines Gehalts steigert (im vorliegenden Fall Abrechnung eines Teils des Gehalts eines normalen Arbeitnehmers über zwei 450,00 Euro-Kräfte), muss mit einer ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen, selbst dann, wenn die Vorgesetzten die Abrechnungspraxis kennen oder dieser sogar zugestimmt haben, aber die Geschäftsführung keine Kenntnis von der Abrechnungspraxis hat (Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 07.01.2014, Az.: 2 Ca 1793 a/13).
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