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Unwirksame Arbeitsvertragskündigung – doppelter Urlaubsanspruch?

Wird ein Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber gekündigt und geht der Arbeitnehmer nach der ausgesprochenen Kündigung ein anderes Arbeitsverhältnis ein, so erwirbt er keinen doppelten Urlaubsanspruch (alter Arbeitgeber und neuer Arbeitgeber), wenn durch das später Arbeitsgericht festgestellt wird, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam war (BAG, Urteil vom 21.02.2012, Az: 9 AZR 487/10).

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