Werden von dem Anschluss eines Internetanschlussinhabers Urheberrechtsverletzungen begangen, so spricht der erste Anschein dafür, dass der Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung (mit-)verantwortlich ist. Trägt der Anschlussinhaber jedoch vor, dass er zum angeblichen Tatzeitpunkt keinen Computer besessen habe und/oder dass er zudem keinen W-Lan-Router besessen habe sowie zu diesem Zeitpunkt alleine gelebt habe, obliegt es dem Urheberrechtsinhaber das Gegenteil zu beweisen, dass der Internetanschlussinhaber als Täter oder Störer für die Urheberrechtsverletzung haftet. Im vorliegenden Fall konnte der Urheberrechtsinhaber das Gegenteil nicht beweisen, so dass er den Prozess vor dem LG München verloren hat (Landgericht München I, Urteil vom 22.03.2013, Az.: 21 S 28809/11).
Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Rechtsfragen
Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um Ihr gutes Recht geht.
Urteile und Beiträge
Unsere Kontaktinformationen
Rechtsanwälte Kotz GbR
Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)
Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078
E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de
Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal
Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung
Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!