Das „Fair-Trial-Prinzip“ gebietet es bei einem vom Gericht für aufklärungsbedürftig gehaltenen streitigen Unfallgeschehen, dessen Hergang im Einzelnen mangels ausreichender Anknüpfungstatsachen nicht im Wege gutachtlicher Unfallanalyse geklärt werden kann und das auch nicht von Zeugen beobachtet wurde, regelmäßig beide Unfallbeteiligte zu hören und seine Überzeugungsbildung nicht nur auf die Angaben eines der Beteiligten zu stützen. Denn anders als durch Anhörung beider Beteiligten lässt sich ein umfassendes und zuverlässiges Bild von dem Unfallhergang schwerlich gewinnen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 01.03.2011, Az: 4 U 355/10).
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